Dieses AKMÖ-Qualitätssiegel dient zur Qualitätssicherung und ist Voraussetzung für diverse Förderungen und Kooperationen.

Es wird Motopädagog*innen / Psychomotoriker*innen mit folgenden Weiterbildungskriterien zuerkannt:

  • arbeitet in einem pädagogischen, therapeutischen oder sozialen Berufsfeld
  • hat eine Weiterbildung als Motopädagog*in / Psychomotoriker*in im Mindestumfang von 200 UE abgeschlossen.
  • Mindestens 140 UE der Weiterbildung haben in Präsenz stattgefunden,
  • und erbringt einen qualifizierten Praxisnachweis im Mindestumfang von 30 UE über die Leitung von motopädagogischen Gruppen.
  • sind Mitglied des AKMÖ